Am 2. Februar ist die Pflicht des Arbeitgebers entfallen, verbindliche Regelungen zum Infektionsschutz zu treffen, und damit das Rahmenhygienekonzept der Universität – siehe Rundmail des Rektors vom 1.2.2022 (Login erforderlich).
Für Infizierte gilt weiterhin die Maskenpflicht in Gebäuden – siehe Rundmail der Kanzlerin vom 16.11.2022 (Login erforderlich).
Die Universität stellt keine Tests und Masken mehr zur Verfügung. Impfungen während der Arbeitszeit sind nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie die „Empfehlungen des BMAS zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit".