Wohnen an der Universität Hohenheim für internationale Studierende

Landeshauptstadt, wirtschaftsstarke Region und Stadt mit vielen Hochschulen - Stuttgart hat viele Facetten, die es zu einem attraktiven Standort und Studienort machen. Dies führt aber auch dazu, dass Wohnungen in Stuttgart stark nachgefragt sind. Zu Semesterbeginn gilt dies umso mehr.

Wenn Sie ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt suchen möchten, sollten Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Suche beginnen.

Neben privaten Unterkünften gibt es jedoch auch die Möglichkeit, in einem Studierendenwohnheim zu wohnen. Da es, vor allem vom Ausland aus, sehr schwierig ist, in Stuttgart ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden, raten wir internationalen Studierenden, die aus dem Heimatland nach Hohenheim zum Studium kommen, dringend, sich um ein Wohnheimzimmer zu bewerben.

In Deutschland gehören die Wohnheime nicht direkt zu den Universitäten, sondern zu den sogenannten Studierendenwerken. Zuständig für die Studierenden der Universität Hohenheim ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, das 9 Wohnheime rund um den Campus zur Verfügung stellt. Vor allem zu Studienbeginn sind Wohnheime ideal, um z.B. andere Studierende kennenzulernen. Pluspunkt für neue Studierende ist auch, dass die Zimmer möbliert sind.

Die vielen Vorteile führen im Gegenzug aber natürlich dazu, dass die Nachfrage nach den Wohnheimzimmern sehr groß ist und die Wohnheimverwaltung im regulären Verfahren nur einen relativ kleinen Teil der Anträge berücksichtigen kann. Als besondere Starthilfe für internationale Bewerber/innen besteht deshalb ein eigenes, aber begrenztes, Zimmerkontingent.

Diese Kooperation der Wohnheimverwaltung mit dem Akademischen Auslandsamt ermöglicht es uns, allen internationalen Studierenden, die ihr Studium in Hohenheim beginnen und neu aus dem Ausland anreisen, für die Dauer der Regelstudienzeit entsprechend der Verfügbarkeit ein Wohnheimzimmer anzubieten. Internationale Studierende, die bereits in Deutschland wohnen, können sich ebenfalls für ein Zimmer bewerben. Sollten genügend freie Zimmer vorhanden sein, können die Bewerbungen von der Wohnheimverwaltung berücksichtigt werden. Dies gilt analog für Free Mover.
 

Studierendenwohnheime | FAQ | Privater Wohnungsmarkt - Wohnraummentoring
 

Studierendenwohnheime

Die meisten Wohnheime bestehen aus Wohngemeinschaften, d.h. Sie haben ein eigenes Zimmer, teilen aber Küche, Bad und Toilette mit anderen Studierenden. In geringerem Maße stehen auch Einzelapartments zur Verfügung. Alle Informationen zu den Wohnheimen (Beschreibungen, Ausstattung der Wohnheime, Lage, Mietpreise)  finden Sie auf der Website des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.


Die Bewerbung erfolgt online zentral über die Bewerbungsplattform der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim. 


Beachten Sie vor einer Bewerbung unsere FAQs und Informationen zum Online-Antrag speziell für internationale Studierende.

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FAQ

Mietdauer

Die Zimmer können immer nur analog zu den Semestern und nur für ganze Semester gemietet werden:

Mietbeginn Mietende
Wintersemester 1. Oktober 31. März
Sommersemester  1. April 30. September

Mietverträge für kürzere Zeiträume sind nicht möglich.

Die maximale Mietdauer für Masterstudierende beträgt 4 Semester, für Studierende, bei denen Hohenheim im Rahmen eines Doppel- oder Triple-Abschlusses die host university ist, zwei Semester und bei Austauschstudierenden je nach Zulassung ein bis zwei Semester.

Frühere Einzüge

Sie kommen vor Semesterbeginn, d.h. im August bzw. September oder März, nach Hohenheim, weil Sie z.B. an einem Intensivkurs unseres Sprachenzentrums oder an einem Start-up Modul Ihres Studiengangs teilnehmen? In diesem Fall können Sie das Zimmer entsprechend früher beantragen (beachten Sie bitte unsere „Hinweise zum Antrag“). Falls ein Zimmer zum gewünschten Zeitpunkt frei ist, erhalten Sie einen früheren und entsprechend längeren Mietvertrag. Es ist ratsam, in diesen Fällen den Antrag auf ein Wohnheimzimmer so früh wie möglich zu stellen. Das Enddatum des Mietvertrags ändert sich hierdurch nicht.

Sollten Sie aufgrund der internationalen Flugzeiten einen oder zwei Tage früher ankommen, finden Sie auf unserer Website Adressen von Hotels und Pensionen in der Nähe von Hohenheim. Ein Einzug ins Wohnheim vor Vertragsbeginn ist nicht möglich.

Spätere Einzüge

Das Zimmer wird mit der Annahme und der Bezahlung fest für Sie reserviert. Der Einzug muss allerdings nicht am Monatsanfang erfolgen, sondern ist auch kurz vor Vorlesungsbeginn, d.h. in der Mitte eines Monats, möglich. Auch wenn Sie verspätet einreisen, weil sich z.B. die Visumsausstellung verzögert hat, dürfen Sie das Zimmer behalten. Selbstverständlich muss aber auch für die Zeit, in der Sie noch nicht in Hohenheim sind, die Miete gezahlt werden. Vergessen Sie in diesem Fall auch nicht, rechtzeitig einen Einzugstermin zu vereinbaren!

Kündigungen

Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur zum Semesterende innerhalb der Kündigungsfrist möglich. Ordentliche Kündigungen während des Semesters sind ausgeschlossen. Falls Sie Ihr Zimmer vorab kündigen möchten, z.B. wegen eines Auslandsstudiums oder Praktikums, beachten Sie bitte unbedingt die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie diese versäumen, müssen Sie das Zimmer bis zum offiziellen Vertragsende bezahlen!

Eine Stornierung des Vertrags ist nach der Annahme nicht mehr möglich. Sollten Sie aus persönlichen Gründen doch nicht nach Hohenheim kommen können (z.B. weil Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde), sollten Sie sich umgehend mit der Wohnheimverwaltung in Verbindung setzen. Falls Ihr Zimmer an einen anderen Studierenden vermietet werden kann, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Sie müssen die Miete dann nur bis zum Zeitpunkt der Neuvermietung übernehmen.

Gut zu wissen: Mietverträge im Wohnheim gelten auch während eines Urlaubssemesters, allerdings verlängert ein Urlaubssemester die maximale Mietdauer nicht. Das heißt, Sie müssen nicht ausziehen, weil Sie für ein Semester beurlaubt sind, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, die Wohnzeit verlängert sich aber aufgrund des Urlaubssemesters auch nicht auf 5 Semester.

Wenn Sie während des Urlaubssemesters nicht in Hohenheim sein werden, bietet es sich an, mit der Wohnheimverwaltung zu klären, ob Sie den Mietvertrag unterbrechen (beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen im Mietvertrag!) und anschließend für die restliche Wohnzeit wieder ein Zimmer bekommen können. Denken Sie auch daran, dass Untervermietungen während der Vorlesungsperiode nicht zulässig sind.

Die Wohnheimverwaltung akzeptiert Bewerbungen für das Wintersemester ab 1. April, für das Sommersemester ab 1. Oktober. Auch wenn die Wohnheimverwaltung keinen festen Bewerbungsschluss nennt, raten wir Ihnen dringend, sich bis spätestens 15. Juni für das Winter- bzw. 15. Januar für das Sommersemester zu bewerben.

Eine Bewerbung ist zwar auch nach diesen Terminen noch möglich, die Chancen ein Zimmer zu bekommen werden jedoch geringer, je später Sie sich bewerben! Dies gilt auch für das Zimmerkontingent für internationale Bewerber:innen. Eine Planung, wie viele freie Zimmer benötigt werden, ist nur möglich, wenn Sie sich frühzeitig melden. 

In der Regel sind die Fristen so, dass Sie mit der Bewerbung warten können, bis Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben. Sie können sich jedoch auch vorab bewerben, müssen dann allerdings den Zulassungsbescheid per E-Mail so schnell wie möglich nachreichen. Die Wohnheimverwaltung kann die Zimmer nur an Bewerber:innen vergeben, von denen ein Zulassungsbescheid vorliegt! 

Ja, bewerben Sie sich trotzdem innerhalb der oben genannten Zeiträume. Die Visa werden leider oft erst kurz vor Studienbeginn ausgestellt, so dass es zu spät sein kann für eine Wohnheimbewerbung bzw. die Chancen, noch ein Zimmer zu bekommen, sehr gering sind. Das Visum muss übrigens bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden.

Die Fristen sind keine Ausschlussfristen, d.h. die Bewerbung wird auch danach noch akzeptiert. Die Chancen, ein Wohnheimzimmer zu erhalten, werden jedoch geringer, je später Sie sich bewerben.

Besonders wenn Sie sich erst nach Semesterbeginn bewerben, haben Sie praktisch keine realistischen Chancen mehr, in diesem Semester ein Zimmer zu erhalten!

  • Wohnheim: siehe „Kann ich das Zimmer/Wohnheim auswählen?“
  • Gewünschter Einzugstermin: Die Mietverträge beginnen am 1. Oktober bzw. am 1. April. Falls Sie einen Monat/zwei Monate früher einziehen möchten, z.B. für einen Sprachkurs oder ein Start-up Modul, wählen Sie hier „im laufenden Semester zum“ aus und geben dann das entsprechende Datum (nur Monatsbeginn!) an. Die Zuteilung hängt davon ab, ob Zimmer vorzeitig frei werden, bewerben Sie sich aber in jedem Fall so früh wie möglich!
  • Mietdauer: Sie können hier angeben, wie lange Sie das Zimmer mieten möchten. Die Dauer bezieht sich aber immer auf ein komplettes Semester, d.h. Masterstudierende können bis zu 24 Monate angeben (= 4 Semester), Austauschstudierende 6 oder 12 Monate (1 oder 2 Semester). Kürzere Zeiträume (z.B. 3 oder 4 Monate) sind nicht möglich.
    Ausnahme: Wenn Sie einen Monat früher einziehen möchten, geben Sie entsprechend 7, 13 oder 25 Monate an. Andere Zeiträume sind nicht möglich!
  • Name: Bitte geben Sie Ihren Namen genau so an, wie er in Ihrem Pass steht! Nach der Ankunft erhalten Sie von der Wohnheimverwaltung eine sog. Wohnungsgeberbestätigung. Diese müssen Sie beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde vorlegen und dafür ist es wichtig, dass Ihr Name korrekt angegeben wurde.
    Es versteht sich von selbst, dass auch der Name beim Zulassungsverfahren korrekt und identisch angegeben worden sein sollte, d.h. dass Ihr Zulassungsbescheid mit der Wohnheimbewerbung übereinstimmt.
  • Familienstand/(Ehe-)Partner/Kinder: Diese Felder müssen Sie nur ausfüllen, wenn Ihr/e Partner/in - und/oder Ihre Kinder - miteinziehen möchten und Sie ein Familienzimmer beantragen möchten.
    Viele Studierende, die Familie haben, kommen im ersten Semester alleine nach Hohenheim, um vor Ort alles für den Familiennachzug zu organisieren. Wenn Sie dies ebenfalls so planen, können Sie selbstverständlich für sich für das erste Semester ein Wohnheimzimmer beantragen. Lassen Sie die oben genannten Felder dann entsprechend frei, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Sie können das Zimmer natürlich auch für einen längeren Zeitraum als ein Semester beantragen und kündigen, sobald Sie wissen, wann Ihre Familie nachkommt, beachten Sie dann aber unbedingt die Kündigungsfristen.

    Die Wohnheimzimmer werden zur alleinigen Nutzung vermietet. Doppelbelegungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Familienmitglieder. In den Wohnheimen stehen zwar einige Familienapartments zur Verfügung, die Anzahl ist jedoch sehr gering und die Warteliste in der Regel lang. Selbstverständlich können Sie sich für eines dieser Familienzimmer bewerben. Die Vergabe erfolgt direkt über die Wohnheimverwaltung, nicht im Rahmen des Zimmerkontingents für internationale Studierende. Aufgrund der geringen Kapazitäten sollten Sie aber unbedingt frühzeitig parallel auf dem privaten Markt nach einer Wohnung suchen.
  • Die Kommunikation mit der Wohnheimverwaltung erfolgt per E-Mail. Auch das Zimmerangebot erhalten Sie per Mail. Geben Sie deshalb eine Adresse an, unter der Sie zuverlässig und schnell zu erreichen sind. Da es sich oft um automatisch generierte E-Mails - und für Ihren E-Mail Provider um Mails „aus dem Ausland“ handelt - sollten Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner kontrollieren.
    Verwenden Sie zudem am besten eine Mail-Adresse eines „traditionellen“ E-Mail-Dienstes. In den letzten Semestern hat sich gezeigt, dass E-Mails, die an Accounts bei Messenger-Diensten (z.B. „@163.com“ oder „@qq.com“) geschickt wurden, sehr oft nicht zugestellt wurden und Sie laufen Gefahr, das angebotene Zimmer zu verlieren, wenn Sie die Frist für die Annahme nicht einhalten!
  • Eine Studienbescheinigung erhalten Sie erst, sobald Sie eingeschrieben sind und Ihren Studierendenausweis erhalten haben. Sie sollten diese dann umgehend bei der Wohnheimverwaltung abgeben. Für die Bewerbung laden Sie in diesem Feld stattdessen Ihren Zulassungsbescheid hoch. Falls Sie noch nicht zugelassen sind, reichen Sie den Bescheid bitte sobald wie möglich per E-Mail bei der Wohnheimverwaltung nach.

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim vergibt die Zimmer nach Verfügbarkeit. Wenn Sie bestimmte Präferenzen haben (falls Sie lieber in einer WG oder lieber in einem Einzelapartment wohnen möchten) können Sie dies in Ihrem Antrag angeben und dann auch noch bis zu 3 bevorzugte Wohnheime auswählen.

Die Wohnheimverwaltung bemüht sich, Ihnen ein entsprechendes Zimmer anzubieten, wir können jedoch nicht garantieren, dass dies möglich sein wird. Sollten diese Wohnplätze alle belegt sein, wird Ihnen die Wohnheimverwaltung ein Zimmer in einem der anderen Wohnheime anbieten. Da die Bewerbung unverbindlich ist, können Sie nach Erhalt des Angebots entscheiden, ob Sie das angebotene Zimmer mieten möchten oder nicht. Beachten Sie aber bitte, dass Sie kein neues Angebot in diesem Semester erhalten können, wenn Ihnen das Zimmer nicht zusagt. Sie sollten dann umgehend selbst nach einem Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt suchen.

Auch ein Zimmertausch nach dem Einzug ist nicht möglich.

 

Informationen zu dieser Frage finden Sie unter „Gibt es spezielle Punkte, die ich bei der Bewerbung beachten sollte?“

  • Nach dem Bewerbungseingang erhalten Sie in regelmäßigen Abständen per E-Mail einen Link, über den Sie bestätigen müssen, dass Sie nach wie vor Interesse an einem Zimmer haben. Falls Sie dies versäumen, wird Ihre Bewerbung deaktiviert und Sie erhalten kein Zimmer! Kontrollieren Sie deshalb ggf. auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
  • Es gibt keinen im Voraus festgelegten „Tag X“, an dem die Zimmer vergeben werden. Der Zeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Allgemein kann der Versand der Angebote drei Monate vor dem Semesterstart beginnen und dauert bis kurz vor Mietbeginn.
    Damit das Zimmer fest für Sie reserviert wird, müssen Sie das Angebot annehmen, d.h. unterschreiben, und innerhalb der gesetzten Frist an die Wohnheimverwaltung zurückschicken, sowie innerhalb derselben Frist die Kaution und die Miete für den ersten Monat überweisen. Sollten Sie die Frist versäumen, wird das Angebot storniert!
  • Anschließend erhalten Sie von der Wohnheimverwaltung Informationen zum Einzug. Je nachdem, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie ankommen, müssen Sie rechtzeitig einen Einzugstermin vereinbaren. Sollten Sie versäumen, diesen Termin frühzeitig zu vereinbaren, müssen Sie evtl. die erste Nacht/die ersten Nächte auf eigene Kosten in einem Hotel verbringen.

Die Bewerbung für ein Wohnheimzimmer erfolgt unverbindlich. Sie können die Bewerbung jederzeit stornieren oder auch ein Zimmerangebot ablehnen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Wenn Sie ein Angebot erhalten und das Zimmer verbindlich reservieren möchten, wird die Bezahlung fällig. Sie müssen die Kaution und die Miete für den ersten Monat an das Studierendenwerk überweisen und den Nachweis der Überweisung zusammen mit der Zimmerannahme per E-Mail an die Wohnheimverwaltung senden.
Die Frist für die Annahme und die Überweisung beträgt in der Regel ca. 1 Woche, d.h. Sie sollten sicherstellen, dass Sie rechtzeitig die notwendigen Mittel zur Verfügung haben.

Ab dem zweiten Vertrags-Monat wird die Miete von Ihrem Konto in Deutschland abgebucht, d.h. Sie müssen direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland ein Konto eröffnen bzw. Ihr Konto aktivieren und der Wohnheimverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilen (das notwendige Formular dazu erhalten Sie beim Einzug von der Wohnheimverwaltung).

Eine Bezahlung in bar, mit Kreditkarte oder per Überweisung ist nicht möglich.

Kaution

Die Kaution beträgt € 600 (Stand August 2022) und ist für jedes Wohnheim identisch. Der Betrag kann sich jedoch erhöhen und Sie finden die jeweils gültige Kaution auf Ihrem Angebot. Das Zimmer wird bei Ihrem Auszug vom zuständigen Hausmeister kontrolliert. Wenn keine Mängel festgestellt werden (Inventar vollständig, keine Schäden, das Zimmer ist geputzt), wird Ihnen die Kaution innerhalb der im Mietvertrag genannten Frist zurück überwiesen. Sind Reparaturen oder eine Reinigung notwendig, werden diese Kosten von Ihrer Kaution abgezogen.

Verwenden Sie in diesem Fall das Schreiben, das Sie in den Anlagen Ihres Zulassungsbescheids finden. Diese Bestätigung, dass wir versuchen, alle neu-einreisenden Studierenden im Wohnheim unterzubringen, wird in der Regel von den Botschaften akzeptiert. Falls Sie eine Bestätigung mit einem aktuelleren Datum benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Falls Sie nachweisen müssen, dass Sie sich tatsächlich für ein Zimmer beworben haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnheimverwaltung.

Ihre Adresse finden Sie ob auf Ihrem Zimmerangebot, das Sie von der Wohnheimverwaltung bekommen haben.

Zum Beispiel:

Die korrekte Adresse ist in diesem Beispiel: Egilolfstr. 51/206, 70599 Stuttgart.

Grundsätzlich ist für alle Fragen zu den Wohnheimen oder Problemen die Wohnheimverwaltung am Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zuständig. Wenn Sie Fragen zu den FAQs auf dieser Seite haben, können Sie sich jedoch selbstverständlich gerne per E-Mail (aaa@ua.uni-hohenheim.de) an uns wenden.

Privater Wohnungsmarkt

Wohnraummentoring des Akademischen Auslandsamts

Studierende, die über die Regelstudienzeit hinaus ein Zimmer benötigen oder die aus persönlichen Gründen nicht in einem der Studierendenwohnheime wohnen möchten oder können, sollten frühzeitig nach einem Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt suchen.

Informationen zur Suche finden Sie unter Wohnungssuche auf unserer Hopmepage oder in unserem Merkblatt. Ein guter Einstieg für die Suche ist in jedem Fall die Wohnungsbörse, der Geschäftsstelle für Sport, Musik und Wohnen der Universität Hohenheim. Dort können private Vermieter:innen Angebote speziell für Hohenheimer Studierende eintragen.

Unser Angebot

Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach einem Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt, da Sie sich aufgrund der Sprache bei manchen Wohnungsanzeigen nicht sicher sind, was diese bedeuten, oder weil Sie aus diesem Grund potentielle Vermieter nicht alleine kontaktieren möchten? Dann wenden Sie sich an uns. Bachelor- und Master-, sowie Austauschstudierenden bietet das Akademische Auslandsamt Hilfe bei der Wohnungssuche an. Unterstützt durch Gelder des DAAD, wird dieses Angebot durch engagierte Studierende ermöglicht, die unseren internationalen Studierenden die Wohnungssuche in Stuttgart erleichtern möchten.

Beachten Sie aber bitte: Unsere Wohnraummentoren sind keine Immobilienmakler! Wir können keine privaten Unterkünfte vermitteln oder als Makler agieren. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, nach einem Zimmer zu suchen.
Der Vertrag wird direkt zwischen Ihnen, als Mieter, und dem Vermieter geschlossen. Wir können gerne den ersten Kontakt mit potenziellen Vermietern herstellen, können, als Akademisches Auslandsamt, aber keinerlei Haftung oder Verantwortung übernehmen.

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