Veranstaltungssicherheit

Täglich finden an der Universität Hohenheim eine Vielzahl an Veranstaltungen statt. Vorlesungen, Seminare, Laborpraktikas im Lehrbetrieb aber auch Tagungen, Kongresse und Konzerte, die sich an ein externes Publikum wenden. Im Rahmen der Organisation der Veranstaltungen kommt dem Aspekt der Veranstaltungssicherheit eine große Bedeutung zu.

Veranstaltungen im regelmäßigen Lehrbetrieb

Für die Veranstaltungen, die im regelmäßigen Lehrbetrieb stattfinden, sind alle sicherheitsrelevanten Aspekte geprüft. Es existiert ein Sicherheitskonzept und dessen Einhaltung ist institionalisiert.

Einmalig stattfindende universitäre Veranstaltungen

Anders verhält es sich bei einmalig stattfindenden, universitären Veranstaltungen (Konferenzen, Kongresse, Tagungen, Konzerte...). Hier muss jedes Veranstaltungskonzept bzgl. der sicherheitsrelevanten Aspekte überprüft werden.  Auf der Basis der rechtlichen Grundlagen müssen die im Vorfeld festgelegten verantwortlichen Personen auf die Einhaltung der Auflagen und an der Universität Hohenheim gültigen Schutzmaßnahmen achten, um das Gefahrenpotential für die Besucher zu minimieren. Das richtige Verhalten bei Störungen und Notfällen sichern zusätzlich das Wohl der Besucher. 

Versammlungsstättenverordnung

Alle Veranstaltungen an der Universität unterliegen der Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg

  • Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind.
  • Versammlungsräume sind innerhalb von Gebäuden gelegene Räume für Veranstaltungen. Als Versammlungsstätten gelten Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Außerdem gelten als Versammlungsstätten Gebäude mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben (mit Bühne oder Szenefläche ab 100 Personen).

Die Verordnung regelt alle Aspekte rund um den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten. 

Hygienerichtlinien

Bei Bewirtung während der Veranstaltung sind die Hygienerichtlinien zu beachten.

VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Ein Leitfaden des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fasst die wichtigsten Informationen zusammen

Rückfragen stellen Sie bitte an die Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Amtes für Öffentliche Ordnung Stuttgart. 

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung der Universität beinhaltet die Regelungen zu folgenden Aspekten:

  • Alarmpläne
  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswegen
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall

Veranstaltungssicherheit bei einmalig stattfindenden universitären Veranstaltungen

Entscheidungen in der Planungsphase

Bei einmal stattfindenden Veranstaltungen, bei denen mehr als 200 Teilnehmer den gleichen Fluchtweg nutzen (diese können auch auf verschiedene Veranstaltungsräume verteilt sein), müssen vom Veranstalter folgende sicherheitsrelevanten Entscheidungen im Vorfeld der Veranstaltung getroffen werden:

Für die Veranstaltungsräume existieren dauergenehmigte Belegungspläne für universitäre Veranstaltungen.
Sie enthalten für die jeweilige Veranstaltungskategorie die Obergrenze von Belegungszahlen, die festgelegten Flucht- und Rettungswege sowie die speziellen Brandschutzauflagen für die Foyerflächen. Für die beschriebenen Veranstaltungskategorien liegt eine Dauergenehmigung vor und es müssen keine weiteren Genehmigungen eingeholt werden.

Dauergenehmigte Belegungspläne
Die Belegungspläne mit Dauergenehmigung sind erhältlich bei der Abteilung Fläche und Bau für das

  • Biologiezentrum und Ökologiezentrum
  • Euroforum.

Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Veranstaltungsleiter und ein Stellvertreter zu benennen.

Der Veranstaltungsleiter oder sein Stellvertreter muss während der Veranstaltung ständig anwesend sein und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zusätzlichen behördlichen Auflagen sowie der Brandschutzordnung der Universität Hohenheim Sorge tragen. Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.

  • Schlossräume: Formular Bestätigung Veranstaltungsleiter und -kategorie
  • Biologie- und Ökologiezentrum: Sie erhalten entsprechende Unterlagen nach Eingang der Buchungsanfrage
  • Euroforum: Sie erhalten entsprechende Unterlagen nach Eingang der Buchungsanfrage

Es ist ein Ordnungsdienst mit einer ausreichenden Anzahl von Ordnern einzurichten. Mit dieser Aufgabe können Beschäftigte oder Studierende der Universität beauftragt werden.

Das Ordnungspersonal ist vorab vor der Veranstaltung eingehend über die wahrzunehmenden Aufgaben und das Verhalten im Notfall zu belehren.

Zu Ihren Aufgaben gehört es vor allem die Einhaltung der Flucht- und Rettungswege zu kontrollieren (siehe unten: "Auflagen und Schutzmaßnahmen").

Je nach Versammlungsgröße, Veranstaltungsart und Zielgruppe (z.B. Senioren) ist eine ausreichende Anzahl von Sanitätern und Ersthelfern bereitzustellen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass im Notfall schnelle ärztliche Hilfe gewährleistet ist.

Ist ein Sanitätsdienst erforderlich, gilt die Faustregel 300 Besucher : 1 Sanitäter.

Für die Ersthilfe können Verbandskästen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeliehen werden.

Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Plieningen-Birkach

Auflagen und Schutzmaßnahmen

Mit der vorgeschriebenen Einhaltung der folgenden Auflagen und Schutzmaßnahmen lassen sich diese Gefahren vermeiden oder doch zumindest stark reduzieren.Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung sind die im Voraus festgelegten verantwortlichen Personen. 

Für Veranstaltungen im Schloss, im Euroforum sowie im Biologie- und Ökologiezentrum gelten dauergenehmigte Belegungspläne. Im Vorfeld der Veranstaltung muss der Veranstalter den passenden Belegungsplan auswählen und bestätigen. Der Veranstalter bzw. sein Veranstaltungsleiter ist für die Einhaltung der Auflagen des gewählten Belegungsplanes verantwortlich.

  • Die Zahl der im Belegungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten werden. Die im Belegungs- und Rettungswegeplan genehmigte Anordnung  der Besucherplätze darf nicht geändert werden.
  • Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung (Veranstaltung) genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.

Dauergenehmigte Belegungspläne

Die Belegungspläne mit Dauergenehmigung sind erhältlich bei der Abteilung Fläche und Bau für das

  • Biologiezentrum und Ökologiezentrum
  • Euroforum.

In den dauergenehmigten Belegungsplänen sind die Flucht- und Rettungswege eingezeichnet.

Kennzeichnung

Die Flucht- und Retteungswege sind im Biologiezentrum, Ökologiezentrum, Euroforum und Schloss Hohenheim durch Hinweisschilder gekennzeichnet.  Auch bei Zeltbauten müssen die Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet werden. (Die notwendige Beschilderung ist erhältlich bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.)

Einhaltung der Flucht- und Rettungswege
  • Alle Flucht- und Rettungswege, alle Ausgänge der Versammlungsstätte sowie Rettungsflure sind stets freizuhalten.

  • Die Flucht- und Rettungswege müssen frei von Brandlasten gehalten werden.

  • Die Fluchtwege dürfen nicht durch Gegenstände (z.B.  Catering-Gut) verengt werden.

  • Türen im Verlauf von Rettungswegen und in Notausgängen dürfen während der Veranstaltung nicht geschlossen sein. Sie müssen jederzeit leicht und ohne Schlüssel geöffnet werden können.

  • Leitungen und Kabel sind so zu verlegen bzw. abzudecken, dass sie gefahrlos überquert werden können und die ungehinderte Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigt wird. Die Bodenbeläge sind rutschfest zu befestigen (z.B. durch Verkleben).

  • Im Freien müssen die Rettungswege sowie die Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr jederzeit freigehalten werden (das gilt auch für den gesamten vorderen Bereich des Biologiezentrums, den Bereich vor dem Ökologiezentrum, dem Euroforum und dem Schlossmittelbau). Der Veranstaltungsleiter hat dies durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten (durch Bereitstellung von Ordnern). Der Veranstalter trägt im Ernstfall die Verantwortung für die Nichtgewährleistung der Rettungsmaßnahmen.

  • Bei Schneefall oder Eisglätte sind die Bereiche vor den Haupteingängen und Notausgängen sowie die Rettungswege im Freien unverzüglich durch die Inanspruchnahme des Straßendienstes, im Bedarfsfall wiederholt, räumen zu lassen bzw. begehsicher zu machen.
  • Bei einer Bestuhlung sind die in Reihen angeordneten Sitzplätze in den einzelnen Reihen fest miteinander zu verbinden. Sitzplätze müssen mindestens 50 cm breit sein. Zwischen den Sitzreihen ist eine freie Durchgangsbreite von mindestens 45 cm einzuhalten. Die Betreffenden sind durch Ordnungspersonal entsprechend einzuweisen.

  • Beim Aufstellen von Tischen muss der Abstand der einzelnen Tischreihen (gemessen von Tischkante zu Tischkante) mindestens 1,55 m betragen. Der Weg zwischen den Tischplätzen muss bei belegten Stühlen mindestens 45 cm breit sein. An den Stirnseiten der Tische dürfen keine Stühle aufgestellt werden.

  • In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 Prozent der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. Die Plätze für Rollstuhlbenutzer und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Betreffenden sind durch Ordnungspersonal entsprechend einzuweisen.
  • Zur Ausstattung und Ausschmückung der Versammlungsstätte dürfen nur schwer entflammbare Materialien der Klasse B1 nach DIN 4102 verwendet werden. Ebenso müssen Vorhänge, Deckenbehänge und Dekorationen auf Bühnen bzw. Szenenflächen aus solchen Materialien bestehen. Nachweise über die Schwerentflammbarkeit müssen vorliegen.

  • Das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Versammlungsstätten und Räumen sind verboten. Brennbare Flüssigkeiten und Gasflaschen sowie ähnliche feuergefährliche Stoffe dürfen nicht aufbewahrt bzw. verwendet werden.

  • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und offenem Feuer zu szenischen Zwecken bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Stelle (Amt für öffentliche Ordnung).

  • Die erforderlichen Feuerlösch- und Feuermeldeeinrichtungen müssen gut erkennbar und jederzeit frei zugänglich sein.

  • Bei Aufbauten (z.B. Weinlauben) vor dem Schloss dürfen die Feuerwehr-Hydranten nicht überbaut werden.

  • Die Sicherheitsbeleuchtung ist betriebsbereit zu halten. Auch bei Verdunkelung einzelner Bereiche müssen mindestens Gänge, Stufen und Türen erkennbar sein.
  • Die Brandschutzordnung der Universität Hohenheim ist einzuhalten.

  • Alarmpläne der Gebäude der Universität Hohenheim

Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden (s. § 5 Abs. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV-V 3). Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen die Arbeitsmittel vor der Benutzung auf Mängel überprüft werden, damit während der Benutzung soweit möglich Mängelfreiheit gewährleistet ist.

Bei einer Feststellung von Mängeln, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Beschäftigten bzw. Gäste haben, dürfen die Arbeitsmittel nicht benutzt werden (s. § 11 DGUV V1, entsprechend für die Versammlungsstätte gemäß § 37 Versammlungsstättenverordnung).

  • Je nach Versammlungsgröße, Veranstaltungsart und Zielgruppe (z.B. Senioren) ist eine ausreichende Anzahl von Sanitätern und Ersthelfern bereitzustellen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass im Notfall schnelle ärztliche Hilfe gewährleistet ist (siehe auch "Beauftragen Sanitätsdienst")

  • Verletzte bergen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten (ggf. Blutungen stillen / verletzte Gliedmaßen ruhigstellen / Schock bekämpfen).
    Notruf der Rettungsleitstelle:  0-112 benutzen

  • Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur Verletzte zu retten und Erste Hilfe zu leisten, sondern auch die Unfallstelle abzusichern. Für die Erste Hilfe sind Sanitäter oder Ersthelfer heranzuziehen.

  • Standorte Defibrillatoren

  • Für die Ersthilfe können Verbandskästen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeliehen werden.

  • Im Biologiezentrum sind zwei Erste-Hilfe-Räume (ausgeschildert) vorhanden.

Bei Bewirtung sind die Hygienerichtlinien zu beachten (siehe Rechtliche Grundlagen)

Zusätzliche Auflagen

Es gelten zusätzliche Auflagen für Veranstaltungen in den repräsentativen Räumen des Schlosses.

Verhalten bei Notfällen und Störungen

  • Verhalten im Notfall/ bei Unfall
  • Brandschutz: Verhalten im Brandfall | Alarmpläne für alle Gebäude
  • Störungen

    • Wird festgestellt, dass eine Einrichtung vor oder während der Veranstaltung sicherheitstechnisch nicht einwandfrei funktioniert, muss der Mangel unverzüglich beseitigt werden.
    • Bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb von Anlagen, Arbeitsmitteln und Geräten sind über den Hauptschalter oder Not-Aus die Anlagen still zu legen und der Veranstaltungsleiter/ oder das technische Personal unverzüglich zu informieren.
    • Zur Beseitigung von Störursachen ist unbedingt die Vorgehensweise entsprechend der jeweiligen Bedienungsanleitung (Herstellerangabe) oder Betriebsanweisung einzuhalten. Nach Beseitigung der Störung darf die Steuerspannung nur unter Beachtung, dass keine Personen gefährdet sind, wieder eingeschaltet werden.
    • Einrichtung, Wartung und Reparatur von technischen Anlagen/Arbeitsmitteln und elektrischen Einrichtungen darf nur von entsprechend ausgebildeten und beauftragten Personen durchgeführt werden.