Die Tierschutzbeauftragte wird in ihrer Tätigkeit durch den Tierschutzausschuss der Universität Hohenheim unterstützt.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- die Tierschutzbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- an der Festlegung interner Arbeitsabläufe, die die Durchführung und Auswertung der Überwachung des Wohlergehens der Tiere sowie diesbezügliche Folgemaßnahmen betreffen, mitzuwirken und die Einhaltung der Arbeitsabläufe zu überprüfen,
- die Entwicklung von Tierversuchen und deren Ergebnisse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere zu verfolgen
- im Hinblick auf die Entwicklung und Durchführung von Programmen nach § 10 Abs. 2 beratend tätig zu werden
Die Aufgaben ergeben sich aus § 6 Abs. 2 TSchG.