Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg schreibt in § 30 Absatz 4 vor, dass alle Studiengänge durch den Akkreditierungsrat akkreditiert werden müssen. Genaueres regelt der Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die dazugehörige landesrechtliche Verordnung (Studienakkreditierungsverordnung). Hochschulen können sich zwischen drei verschiedenen Verfahren entscheiden: Programmakkreditierung, Systemakkreditierung und sogenannten alternativen Verfahren.
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Mit diesem Dokument haben die Länder das deutsche Akkreditierungssystem neu geregelt.
Weitere Informationen: Akkreditierungsrat
Bei einer Programmakkreditierung wird ein Studiengang (d.h. ein Studienprogramm) geprüft – bzw. es werden mehrere fachlich nahestehende Studiengänge (Cluster) geprüft. Die Überprüfung erfolgt unter Beteiligung einer externen Akkreditierungsagentur. Die Akkreditierung wird vom Akkreditierungsrat für den Studiengang befristet erteilt. Verantwortlich für die Programmakkreditierung ihrer Studiengänge waren bislang die Fakultäten der Universität.
Die Systemakkreditierung setzt nicht auf der Ebene einzelner Studienprogramme an: Gegenstand der Überprüfung ist das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule. Das QM-System wird unter Beteiligung einer externen Akkreditierungsagentur überprüft und vom Akkreditierungsrat akkreditiert. Auch die Systemakkreditierung wird befristet erteilt (für 8 Jahre).
Mit der Systemakkreditierung erhält die Universität die Berechtigung, ihre Studiengänge selbst, d.h. intern, zu akkreditieren, das Akkreditierungssiegel zu verleihen und dies in der zentralen Datenbank akkreditierter Studiengänge einzutragen. Es ist die Aufgabe der Universität, während der Laufzeit von 8 Jahren sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge intern zu überprüfen.
Auf einen Blick
Die Universität etabliert ein Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre. Dieses muss Verfahren enthalten, mit denen die Universität selbst die Qualität der einzelnen Studiengänge überprüft. Die Universität muss im Ergebnis sicherstellen können, dass ihre Studiengänge die formalen und die fachlich-inhaltlichen Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung erfüllen.
Die Universität hat dabei die Freiheit, für sich selbst ein adäquates Verfahren zu entwickeln. Bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Beteiligung und Dokumentation sind dabei zu befolgen.
Außerdem muss mindestens ein Studiengang dieses interne QM-System durchlaufen haben, ehe die Universität das Verfahren der Systemakkreditierung starten kann.
Die Universität wählt eine Akkreditierungsagentur: Die Universität Hohenheim hat die Agentur ACQUIN beauftragt.
Die Universität reicht ihren Selbstbericht bei der Akkreditierungsagentur ein: ist erfolgt im Juli 2019
1. Begehung der Universität: Gutachter der Agentur besuchen Hohenheim und informieren sich über die Universität und ihr QM-System (ist erfolgt am 7./8. November 2019)
2. Begehung der Universität: Gutachter der Agentur überprüfen das QM-System und die Wirksamkeit anhand ausgewählter Studiengänge. Die Stichproben werden von der Agentur auf begründeten Vorschlag der Gutachter festgesetzt (ist erfolgt am 2./3. März 2020).
Die Agentur erstellt einen Akkreditierungsberich (ist erfolgt im Juli 2020)
Die Universität reicht den Akkreditierungsbericht beim Akkreditierungsrat ein und startet damit das verwaltungsrechtliche Akkreditierungsverfahren (ist erfolgt im Juli 2020).
Der Akkreditierungsrat entscheidet über die Akkreditierung (ist erfolgt am 29.September 2020).
Während der Vorbereitung des Verfahrens und während der Dauer des Akkreditierungsverfahrens gelten die bislang programmakkreditierten Studiengänge weiterhin als akkreditiert, da auslaufende Akkreditierungen verlängert werden können.
Weitere Informationen: Präsentation der Agentur Acquin
Verantwortlich für Vorbereitung und Durchführung der Systemakkreditierung ist die Prorektorin für Lehre. Die Koordination liegt beim Referat Qualitätsmanagement | Strategie Lehre mit Unterstützung durch die Stabsstelle Weiterentwicklung der Lehre.
Ein fakultätsübergreifendes Team unter der Leitung der Prorektorin für Lehre ist mit der Vorbereitung auf die Systemakkreditierung betraut. Mitglieder dieses sogenannten Kernteams Systemakkreditierung sind
- die Studiendekane der Fakultäten
- eine Person aus jeder Fakultätsverwaltung
- Studierende
- die Vorsitzende der Senatskommission Qualitätsmanagement
- die Leitung der Abteilung Studienangelegenheiten
- die Stabsstelle Weiterentwicklung der Lehre
- die Leitung des Referats Qualitätsmanagement | Strategie Lehre
Das Kernteam Systemakkreditierung ist
- eine Arbeitsgruppe, die die grundlegenden Arbeitspakete inhaltlich vorbereitet (z.B. Ausgestaltung des QM-Systems)
- die Steuerungsgruppe für mehrere nachgelagerte thematische Arbeitspakete, die von den jeweils zuständigen Projektverantwortlichen mit ihren jeweiligen Projektgruppen bearbeitet werden.
Auf universitätsweiten Informationsveranstaltungen berichtet das Kernteam in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Vorbereitungen. Die Gremien (Studierendenparlament, Fakultätsräte, Rektorat) werden jeweils von Mitgliedern aus dem Kernteam über den Stand der Vorbereitungen unterrichtet. Das Kernteam bereitet das Projekt inhaltlich so weit vor, dass die zuständigen Gremien der Universität die entsprechenden Beschlüsse fassen können.
Da die Universität aktuell in einem 2018 neu definierten Rechtsrahmen agiert und es bislang keine Präzedenzfälle für die Auslegung des neuen Regelwerkes durch den Akkreditierungsrat gibt, wird die Universität punktuell von der Agentur evalag beraten.
Das QM-System nimmt einen grundlegenden Gedanken des Qualitätsverständnisses der Universität auf: entscheidend für die Qualität sind die Akteure – im Hinblick auf ihre Qualifikation, Motivation und auf ihr Zusammenwirken. Daher zielt das QM-System darauf ab, den Dialog zwischen den Lehrenden eines Studiengangs zu befördern (unter Beteiligung der Studierenden) und verbindliche Anlässe für eine gemeinsame Reflexion über Lehre und Studium zu schaffen.
Das QM-System ist vorgesehen als ein Monitoring-System, in dem
- ein definierter Personenkreis
- auf der Basis einer definierten Informationsgrundlage
- in definierten Intervallen über die Weiterentwicklung von Lehre und Studium diskutiert und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart.
Das Monitoring-System sieht zwei Stufen vor: Die Diskussionsprozesse finden zyklisch statt, wobei je nach Zyklus unterschiedliche Personen involviert sind. Alle 8 Jahre, im sogenannten Großen Zyklus, ist eine Beteiligung von Externen vorgesehen. Zudem wird der Studiengang unter strategischer Perspektive mit dem Rektorat beraten und eine Entwicklungsvereinbarung zwischen Fakultät und Rektorat festgehalten. Abgeschlossen wird dieser Große Zyklus durch die rechtlich geforderte interne Akkreditierungsentscheidung.
Um dieses theoretisch skizzierte Verfahren zu testen, hat jede Fakultät einen Modellstudiengang benannt, der im Wintersemester 2018/19 diesen Großen Zyklus mit interner Akkreditierungsentscheidung durchlaufen hat. Als Informationsgrundlage wurden für die Modellstudiengänge Daten aus dem Studienbetrieb zusammengestellt und durch Ergebnisse der Absolventenbefragung 2018 ergänzt. Nach Abschluss des Modelldurchgangs wurden die Erfahrungen gemeinsam bewertet, um das QM-System zu justieren.