Rückmeldung

Damit Sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen können, benötigen wir Ihre Rückmeldung. Die Rückmeldung wird durch Zahlung des Semesterbeitrags beantragt. Unter HohCampus finden Sie den Semesterbeitrag für das entsprechende Semester.

Falls Sie gleichzeitig zwei Studiengänge an der Universität Hohenheim studieren, müssen Sie den Semesterbeitrag nur einmal pro Semester bezahlen.

Sobald Sie zurückgemeldet sind, können Sie an den Validierungsautomaten die Gültigkeit Ihres Studienausweises verlängern.

Bis wann muss ich mich rückmelden?

Sommersemester:bis 15. Februar
Wintersemester:bis 15. August

Das bedeutet, dass Ihr Semesterbeitrag am 15.2. (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15.8. (für das folgende Wintersemester) auf dem Konto der Universität Hohenheim verbucht sein muss.

Für verspätete Rückmeldungen (Geldeingang ab dem 16.2. bzw. 16.8.) ist eine Gebühr von 20,- € zu zahlen.

Bitte prüfen Sie in HohCampus auch Ihre Kontaktdaten und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls, damit wir Sie problemlos kontaktieren können.

Wie bezahle ich den Semesterbeitrag?

Sie müssen den Semesterbeitrag überweisen - 186,70 € für das Wintersemester 2024/25.

Verwendungszweck, Bankverbindung sowie den derzeitigen Stand Ihrer Zahlungen können Sie auf HohCampus unter "Studienservice > Zahlungen" abrufen. Bitte geben Sie den Verwendungszweck unbedingt an, da es sonst zu Verzögerungen bei der Verbuchung der Gebühren kommt.

Prüfen Sie auf HohCampus bitte ebenfalls, ob Ihr Konto ein Guthaben aufweist. Wenn ja, überweisen Sie bitte nur den Differenzbetrag (wie in HohCampus angegeben).

Rechnen Sie für den Eingang der Gebühren bei der Universitätskasse ca. eine Woche ein. Überweisen Sie Ihren Semesterbeitrag daher rechtzeitig! Danach sind Sie rückgemeldet und können Ihre Studienbescheinigungen abrufen.

Studienabschluss

Wenn Sie im laufenden Semester alle für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben sowie Ihre Abschlussarbeit abgegeben und ggf. präsentiert oder verteidigt haben (falls erforderlich), müssen Sie sich nicht mehr für das folgende Semester rückmelden, auch wenn das Prüfungsamt Ihren Abschluss noch nicht verbucht hat und/oder Sie Ihre Abschlussdokumente noch nicht erhalten haben. Der Exmatrikulationsgrund lautet dann „Fehlende Rückmeldung/Krankenversicherung“. Er kann nachträglich nicht geändert werden, außer, das Prüfungsamt verbucht Ihren Abschluss doch noch im laufenden Semester.

Sie haben aber die Möglichkeit, sich noch einmal rückzumelden, wenn Sie das möchten. Falls das Prüfungsamt Ihren Abschluss dann allerdings doch noch im laufenden Semester verbucht, wird die Rückmeldung rückgängig gemacht und Sie werden auf Semesterende exmatrikuliert.

Studierende in den Kooperationsstudiengängen Bachelor Lebensmittelchemie und Bachelor Wirtschaftsinformatik

Studierende in den Bachelorstudiengängen Lebensmittelchemie und Wirtschaftsinformatik, die auch an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, müssen sich an der Universität Hohenheim nicht rückmelden und keinen Semesterbeitrag an die Universität Hohenheim bezahlen. Sie melden sich an der Universität Stuttgart zurück, und die Rückmeldung wird danach automatisch auch an der Universität Hohenheim durchgeführt.

Rückmeldung an der Universität Stuttgart