Veröffentlichung von Pressemitteilungen

Eine fachliche Einschätzung zu Themen, die aktuell in den Medien sind, besondere Forschungsergebnisse, Publikationen, Begebenheiten: All das können Anlässe für Pressemitteilungen und -konferenzen sein.

Verfasst werden die Pressemitteilungen der Universität Hohenheim von der Pressestelle in der Abteilung Hochschulkommunikation. Dabei arbeitet die Pressesprecher eng mit der betroffenen Einrichtung zusammen.

Ablauf

Schritt 1Expertengespräch
Der Experte erläutert der Pressestelle das Thema in einem persönlichen Gespräch (15 Minuten bis 1,5 Stunden).
Schritt 2Erster Textentwurf
Die Pressestelle erstellt eine Rohfassung nach journalistischen Kriterien. Dieser Text wird dem Experten zugeschickt.
Schritt 3Fachliche Korrektur
Der Experte gibt Feedback, ob der Inhalt richtig und vollständig ist (telefonisch oder per E-Mail).
Schritt 4Überarbeitung
Die Pressestelle übernimmt die Änderungswünsche oder formuliert selbst Alternativen entsprechend dem Feedback.
Schritt 5Endfreigabe
Die Pressestelle sendet die Endfassung zu. Der Experte erteilt eine Freigabe oder formuliert erneut Änderungswünsche.
Schritt 6Versand und Veröffentlichung
auf der Universitäts-Homepage.

Die Pressemitteilung wird erst veröffentlicht, wenn der Experte mit dem Ergebnis zufrieden ist.

Wissenswertes in Kürze

  • Zeitplanung: Medien wollen vorzeitig informiert sein und auch unsere interne Abstimmung kostet Zeit. Informieren Sie uns immer im Vorfeld und so früh wie mögliche über anstehende Anlässe.
  • Verteiler: Je nach Thema verschicken wir Pressemitteilungen über verschiedene Verteiler (z.B. Wissenschaft, Umwelt, Wirtschaft, Agrar, Nachrichten...). Gern nehmen wir Journalisten oder Vertreter anderer Organisation auf, die Sie uns nennen.
  • Abstimmung mit Kooperationspartner: Behandelt die Pressemitteilung ein Ergebnis, das zusammen mit externen Partner erzielt wurde, übernehmen wir auch die Abstimmung mit Ihren Kooperationspartnern und deren Pressestellen
  • Veröffentlichungspflicht über Pressestelle: Laut Landeshochschulgesetz hat allein der Rektor das Recht, die Universität nach außen zu vertreten. Pressemitteilungen dürfen deshalb nur durch die Pressestelle herausgegeben werden. Im Prinzip müssen Pressemitteilungen auch durch den Rektor freigegeben werden.