Ombudspersonen sind als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und weisungsfrei.
Sie haben die Aufgabe, Personen vertraulich unter Beachtung des Vertrauensschutzgrundsatzes zu beraten, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlerhalten informieren oder die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Die Ombudspersonen gehen weiterhin selbständig jedem Hinweis nach, der auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universität Hohenheim schließen lässt.
Die Ombudspersonen prüfen jeden Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und informieren bei erheblichen Verdachtsmomenten die zuständigen Gremien.
Folgende Personen wurden vom Senat der Universität als Ombudspersonen der Universität Hohenheim bestellt und sind automatisch auch Mitglieder der bundesweiten Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft:
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