Landeslehrpreis

Stifter:Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Bewerberkreis:
  • Lehrpreisträger:innen der Hochschulen
  • Einzelpersonen des wissenschaftlichen Personals, die eigenverantwortlich lehren
  • Arbeitsgruppen (Begründung, von welcher Person die Initiative ausging und welche Beiträge jeder geleistet hat)
  • für die Lehre verantwortliche Organisationseinheiten der Hochschulen, wie z.B. Fakultäten, Institute und Seminare
VorschlagsrechtDie Universität Hohenheim kann einen Vorschlag einreichen. Die Entscheidung trifft der Senat auf Empfehlung der Senatskommission Lehre. Kandidaten können von den Fachschaften und von den Studienkommissionen benannt werden.
Preisgeld:50.000 Euro; der Preis ist für dienstliche Zwecke nach freier Entscheidung des:der Preisträgers:Preisträgerin zu verwenden.
Vergaberhythmus:Alle 2 Jahre im Wechsel mit dem Forschungspreis des Landes. Voraussichtlich 2025 wieder.
Vergabekriterien (nicht abschließend)

Für die Auszeichnung kommen in Betracht

  • innovative Konzepte und / oder
  • besonders motivierende Persönlichkeiten in der Hochschullehre innerhalb eines Faches
  • Lehrveranstaltungen verschiedener Art mit didaktisch besonders gut aufbereitetem Begleitmaterial und didaktisch besonders gut durchdachtem Aufbau; dazu können auch besonders bewährte Lehrveranstaltungen oder Module gehören; auch verstärkt Lehrveranstaltungen, die dazu beitragen, den Hochschulalltag sehr gut zu bewältigen
  • Tutorien oder Orientierungsveranstaltungen
Bewerbungsfrist
Preisverleihung-
Nähere Informationen erteilt:Pia Roßkopf, Abteilung Studium und Lehre

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