Stifter: | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst |
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Bewerberkreis: | Einzelperson Studierendengruppe – es ist in der Begründung darauf einzugehen, von welcher Person die Initiative ausgegangen ist und welche Beiträge die im weiteren vorgeschlagenen Personen geleistet haben. |
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Vorschlagsrecht | Die Universität Hohenheim kann einen Vorschlag einreichen. Die Entscheidung trifft der Senat auf Empfehlung der Senatskommission Lehre. Kandidaten können von den Fachschaften und von den Studienkommissionen benannt werden. |
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Preisgeld: | 5.000 Euro (nicht teilbar) zur Förderung studentischer Belange an der Hochschule nach freier Entscheidung des Preisträgers. |
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Vergaberhythmus: | Alle 2 Jahre im gleichen Rhythmus wie der Landeslehrpreis |
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Vergabekriterien (nicht abschließend) | - beispielhaftes studentisches Engagement mit Vorbildcharakter, das anderen Studierenden und/oder der Gesellschaft unmittelbar zu Gute kommt
- dabei kann sowohl die besondere Tragweite eines Einzelprojekts als auch ein vorbildliches, kontinuierliches Engagement gewürdigt werden;
- studentisches Engagement in Form von Gremienarbeit oder Teilnahme an Sitzungen kann nicht alleine ausgezeichnet werden
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen, die konkret als Projekt von der regulären Gremienarbeit abgrenzbar ist, kann für den Sonderpreis vorgeschlagen werden
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Bewerbungsfrist | |
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Nähere Informationen erteilt: | Pia Roßkopf, Abteilung Studium und Lehre |
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