Helmut-Aurenz-Stipendien

 

 

Was wird gefördert? Ehrensenator Helmut Aurenz stiftet der Universität Hohenheim Stipendien für überdurchschnittlich qualifizierte Studierende, die einen mehrmonatigen Aufenthalt an einer Hochschule im europäischen Ausland planen, um sich dort Grundlagen für ihre Abschlussarbeit zu erarbeiten.
Wer darf teilnehmen?

Deutsche und internationale Studierende, die regulär an der Universität Hohenheim immatrikuliert sind und hier ihren Studienabschluss erwerben werden. Austausch- und Kurzzeitstudierende sowie Doktoranden können nicht gefördert werden.
Die Bewerbung steht für Studierende aller Fakultäten offen, bevorzugt werden Bewerber:innen der Fakultäten Agrar- und Naturwissenschaften, inkl. Bioeconomy.

Was beinhaltet das Stipendium? Das Stipendium dient der (Teil-)Finanzierung von Reise- und/oder Lebenshaltungskosten. Die Fördersätze orientieren sich an den länderabhängigen Fördersätzen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für das PROMOS-Programm.
Bewerbungsverfahren Die Bewerbung muss fristgerecht per E-Mail an outgoing@ua.uni-hohenheim.de gesendet werden.
Bewerbungsunterlagen

Die genauen Vorgaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden jedes Jahr in der offiziellen Ausschreibung für das Helmut-Aurenz-Stipendium veröffentlicht.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind in der Regel:

  • Foto
  • Exposé zum Forschungsvorhaben, inkl. Motivationsdarstellung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktueller Notenspiegel
  • ggf. Bachelorzeugnis
  • Sprachzertifikate (min. Niveau B2 in der Arbeitssprache)
  • Bestätigung der Gasteinrichtung
  • Empfehlungsschreiben des Betreuers der Abschlussarbeit an der Universität Hohenheim
Bewerbungsfristen Die Bewerbungsfristen für die Stipendienprogramme der Universität Hohenheim finden Sie hier.
Auswahl- und Vergabekriterien Die Auswahl erfolgt nach akademischer Leistung und persönlicher Eignung/Motivation, sowie der Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens. Weiterhin wird bei der Vergabe der Anteil der jeweiligen Fachrichtungen berücksichtigt. Die Auswahl erfolgt durch die zuständige Senatskommission.
Verpflichtungen bei der Teilnahme
  • Selbstständige Vorlage eines Abschlussberichtes zum Forschungsvorhaben
  • ggf. einer Aufstellung über die Verwendung der Stipendienmittel
  • Erfahrungsbericht zum Auslandsaufenthalt spätestens drei Monate nach Ende des Förderzeitraumes
Sonstiges Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt
Referat Studierendenmobilität und Internationale Zulassungen (AA2)
Team Studierendenmobilität

Das Team Studierendenmobilität informiert in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.