Projektannahme

Der Zuwendungsbescheid des Drittmittelgebers ist rechtsverbindlich. Bitte lesen Sie ihn aufmerksam durch.

Nach Bewilligung des Projekts durch den Drittmittelgeber versendet dieser (oder ein beauftragter Projektträger) einen Zuwendungsbescheid an den/die Antragstellenden. Synonym dafür werden Begriffe wie "Bewilligung" (bspw. DFG) oder "Zuwendungsvertrag" (DAAD) verwendet.

Der Zuwendungsbescheid ist rechtsverbindlich und regelt die Beziehung zwischen Geldgeber und Zuwendungsempfänger.

In den meisten Fällen erhält die Universitätsverwaltung den vollständigen Zuwendungsbescheid (inkl. der Anlagen) und das ausführende Fachgebiet eine Kopie.


  • Wenn wir in AF Zuwendungsbescheide erhalten, stimmen wir die Projektannahme direkt mit Ihnen ab und weisen Sie ggf. auf Besonderheiten und Abweichungen hin.
  • Bitte lesen Sie als Projektleitende in jedem Fall den Zuwendungsbescheid ganz und beachten Sie die darin aufgeführten Regelungen, Termine und Fristen. Auch Projektbearbeitende sollten die Zuwendungsbedingungen kennen.
  • Verpflichtet der Zuwendungsbescheid Sie zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit ihren Projektpartnern oder anderer vertraglicher Vereinbarungen, werden unsere Juristen in AF sie gern bei der Vertragsgestaltung unterstützen.

Beachten Sie:
Rechtlich verbindlich ist immer das, was im Zuwendungsbescheid steht. Mündliche oder per E-Mail gemachte Zusagen sind dies nicht.


Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Zuwendungsbescheid haben.

  • Im Regelfall gilt eine einmonatige Widerspruchfrist ab Eingang des Bescheids. Sollten Sie Einwände gegen die darin genannten Bedingungen haben, stimmen Sie Ihren Einspruch bitte mit uns in AF ab.
  • Sind für die Annahmen der Förderung weitere rechtsverbindliche Unterschriften zu leisten (Rechtsbehelfsverzicht, Antrag profi-Online), übernehmen wir gern für Sie.
  • Sollten Sie vor der Vorlage des Bescheid mit den Arbeiten am Projekt beginnen wollen, sprechen Sie dies bitte unbedingt mit dem Drittmittelgeber/Projektträger ab.