Generell gilt die Vorgabe der Mittelgeber, dass die Gemeinkostenpauschale nicht zur Verstärkung der Projektmittel eingesetzt werden darf.
Nicht immer wird die Gemeinkostenpauschale automatisch gewährt, sondern muss konkret beantragt oder einberechnet werden (Bspl. BMBF oder private Mittelgeber). Dies ist nicht im Nachhinein möglich.
Teils muss die korrekte Verwendung gegenüber dem Mittelgeber nachgewiesen werden.