Eigenanteil

Als Eigenanteil oder Eigenbeitrag wird ein vom Drittmittelgeber in % vorgegebener Anteil an den gesamten Projektaufwendungen verstanden, den die Antragstellenden selbst erbringen müssen. In diesen Fällen wird das Projekt nicht zu 100% vom Geldgeber finanziert.

Unterschieden werden Eigenbeiträge "in kind" und "in cash".

  • "In kind" bedeutet, dass der Eigenanteil durch Sachbeiträge erbracht werden kann – also durch den Einsatz von vorhandenen Ressourcen für das Projekt. So können z.B. Personalkosten für bereits vorhandenes, aus Haushaltsmitteln finanziertes Personal als Eigenbeitrag „in kind“ deklariert werden.
  • "In cash" bedeutet, dass als Eigenbeitrag Geldmittel beigesteuert werden, die auf alle Budgetpositionen (Personal-, Sach- und Investitionsmittel) verteilt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Prüfen Sie vor Antragstellung, ob eine Eigenbeitrag erforderlich ist. Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Form.
  • Der Eigenbeitrag muss grundsätzlich durch die Einrichtung des Antragstellenden (also Ihr Fachgebiet, Zentrum oder ihre Landesanstalt) aufgebracht werden. Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass die Universität den Eigenbeitrag für Sie übernehmen wird – hierfür ist im Universitätshaushalt kein Budget vorgesehen.
  • Stellen Sie bitte bereits im Vorfeld der Antragstellung sicher, dass der erforderliche Eigenbeitrag aufgebracht werden kann. Für das Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift benötigen wir in solchen Fällen eine schriftliche Bestätigung durch die Leitung der Einrichtung (i.d.R. der Institutsleitung).