Infos zum Praktikum

Ernährungswissenschaften (B.Sc.)

Im Bachelorstudium Ernährungswissenschaften müssen alle Studierenden ein mindestens 4-wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Zusätzlich kann das Modul „Wahlberufspraktikum EW“ belegt werden. Die Vorgaben sind identisch zum Pflichtpraktikum.

Mindestdauer des Praktikums

  • 4 Wochen
  • Das Praktikum soll ungeteilt und in Vollzeit durchgeführt werden.
    (Ausnahme siehe „Anerkennung Teilzeitpraktika und Werkstudierendentätigkeit")

Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?

Das Berufspraktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland absolviert werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischen Tätigkeiten im Berufsfeld Ernährungswissenschaften zu vermitteln.

Das Berufspraktikum soll grundsätzlich nicht an ernährungswissenschaftlichen Instituten der Universität Hohenheim abgeleistet werden.

Genehmigung durch das Praktikantenamt!

Bitte lassen Sie sich das Praktikum vor Beginn durch das Praktikantenamt genehmigen!

Nachweise

Zur Anerkennung des Berufspraktikums legen Sie dem Praktikantenamt bitte folgende Unterlagen vor:

  • eine Zeitbestätigung bzw. ein Arbeitszeugnis im Original,
  • Praktikumsbericht

    • - Umfang ca. 1500-3000 Wörter
    • - Beschreibung der Praktikumsstelle
      Das Unternehmen allgemein und die Abteilung in der das Praktikum durchgeführt wurde.
    • - Tätigkeitsbeschreibung
      Es soll ersichtlich werden in welchen Bereichen man tätig war und welche Abläufe kennen gelernt wurden. Neben der Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit sollte der wissenschaftliche Hintergrund und wenn möglich ein Ergebnis der Tätigkeit exemplarisch dargestellt werden
    • - Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle

  • Nachweis, dass der Praktikumsbericht vom Praktikumsbetreuer im Unternehmen gelesen wurde Das Resumee muss dem Unternehmen nicht vorgelegt werden

Anerkennung Teilzeitpraktika und Werkstudierendentätigkeit

  •  4 Wochen des Praktikums können über Teilzeitpraktika oder  Werkstudierendentätigkeiten angerechnet werden.
  • Dazu muss ein Teilzeitpraktikum oder Werkstudierendentätigkeit mit mind. 10h Arbeitszeit pro Woche nachgewiesen werden.
  • Insgesamt müssen Sie 160 Stunden Arbeitszeit im selben Unternehmen nachweisen.

Sonderfall Pflicht- und Wahlberufspraktikum im selben Unternehmen (mind. 8 Wochen am Stück)

Wenn Pflicht- und Wahlberufspraktikum im selben Unternehmen durchgeführt werden, müssen Sie zur Anerkennung als Pflichtpraktikum einen Praktikumsbericht schreiben (6 credits).

Für die Anerkennung als Wahlmodul müssen Sie dann zusätzlich noch Ihre Praktikumsstelle im Praktikumsseminar von Prof. Frank und dem Praktikantenamt vorstellen (6 credits).

Die gesamte Abwicklung läuft über das Praktikantenamt. Das Praktikumsseminar findet jedes Semester immer am Ender Vorlesungszeit statt (Januar und Juni/Juli)

Hier noch ein paar Hinweise für den Vortrag:

Der Vortrag sollte etwa 10-15 min dauern. Inhaltlich sollten Sie darin Ihr Praktikum vorstellen., Das heißt Sie können sich an den Vorgaben für den Praktikumsbericht orientieren. Das heißt, erst stellen Sie das Unternehmen allgemein vor, dann Ihre Tätigkeiten (das sollte der größte Teil sein) und am Ende noch ein Fazit.

Es genügt eine Power Point Präsentation (USB Stick mitbringen). Ein Handout oder eine Ausarbeitung benötigen Sie nicht. Interessant für die Anwesenden ist es auch immer, wenn Sie noch auf das "Drumherum" des Praktikums eingehen. Das heißt: Wie haben Sie die Stelle gefunden? Wie lief das Bewerbungsverfahren? Wurde das Praktikum bezahlt? Wie war die Betreuung? ...