Bewerben Master Lebensmittelchemie: 1. Fachsemester

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Bewebungsfristen für das 1. Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: -
 


Zum Master-Studiengang Lebensmittelchemie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Bachelorabschluss einer in- oder ausländischen Hochschule mit mindestens 180 ECTS-credits oder mindestens 3-jähriger Regelstudienzeit

  • in Lebensmittelchemie oder
  • in einem gleichwertigen fachverwandten Studiengang mit chemisch-analytischen Profil mit überdurchschnittlichem Abschluss, nachgewiesen durch die Note „gut“ oder besser (z. B. Chemie, Ernährungswissenschaften, Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie, Umweltchemie)
Darüber hinaus kann die Auswahlkommission fachverwandte Studiengänge und Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.

Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse

  • Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

Im Auswahlverfahren werden für die einzelnen Auswahlkriterien Punkte vergeben. Die Bewertung der einzelnen Auswahlkriterien erfolgt nach festgelegten Richtlinien, die nachstehend dargelegt werden. Die maximal erreichbare Punktzahl ist 34.

Auf Basis der Gesamtpunktzahlen wird eine Rangliste ermittelt, die als Grundlage für die Zulassung dient. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich zu

  • 70 % aus der Gesamtnote des ersten Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen
  • 30 % aus fachspezifischen Leistungen

Gesamtnote des Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (max. 24 Punkte)

NotePunkteNotePunkteNotePunkte
1,0242,0163,08
1,123,22,115,23,17,2
1,222,42,214,43,26,4
1,321,62,313,63,35,6
1,420,82,412,83,44,8
1,5202,5123,54
1,619,22,611,23,63,2
1,718,42,710,43,72,4
1,817,62,89,63,81,6
1,916,82,98,83,90,8
4,00

Fachspezifische Leistungen (max. 10 Punkte)

Es muss mit einer oder mit mehreren Leistungen die jeweils angegebene Mindestanzahl an ECTS-credits erreicht werden, damit die angegebenen Punkte vergeben werden.

für Leistungen aus den Bereichen

Mindestanzahl ECTS-credits

Punkte

Lebensmittelchemie

ab 36
30 - 35
24 - 29
18 - 23

6
5
4
3

Lebensmitteltechnologie

6

1

Lebensmittelrecht

6

1

Biochemie

6

1

Instrumentelle Lebensmittelanalytik

6

1

Abschlusszeugnisses (Transcript of Records) und Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet.

Das Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen

Fachspezifische Kenntnisse

Als Nachweis verwenden Sie bitte folgenden Erfassungsbogen.

Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

  • Deutsche HZB
  • Deutscher Bachelor-Abschluss
  • TestDaF (mindestens Stufe TDN4 in allen vier Prüfbereichen)
  • DSH (mindestens Stufe DSH-2)
  • DSD (mindestens Stufe II; deutsches Sprachdiplom der KMK)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • Deutsche Sprachprüfung II (Sprachen- und Dolmetscherinstitut München)

Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war

  • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht
  • dass er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet

FAQ

Ja, das ist möglich.

Bitte füllen Sie hierzu mehrere Online-Bewerbungsanträge aus und betätigen Sie jeweils den Button „Antrag abgeben“.