Höhere Fachsemester

Sie können sich für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihnen aus Ihrem bisherigen Studiengang Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Der Prüfungsausschuss entscheidet nach Eingang einer formalen Bewerbung über die Anerkennung der Leistungen und über die Semestereinstufung. Das gilt auch, wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen und sich für denselben oder einem fachverwandten Studiengang bewerben.

Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal.
Es werden keine Unterlagen in Papierform bei der Universität Hohenheim eingereicht.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung mindestens das 2. Fachsemester an. Entsprechend der Einstufung durch den Prüfungsausschuss wird dies von uns korrigiert, falls erforderlich.

Bevor Sie sich für einen Studiengang bewerben, lesen Sie sich die Informationen zu den Voraussetzungen, den Auswahlkriterien und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch.
Das erleichtert Ihnen die Bewerbung und hilft Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Bewerbungsfristen

Es gibt keine einheitlichen Bewerbungsfristen. Die Fristen für die einzelnen Studiengänge finden Sie bei den Studienganginformationen unter "Bewerbung", bzw. "Alles zur Bewerbung". 

Voraussetzungen

Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen die in der Zulassungssatzung für den gewünschten Studiengang geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein.


In den zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerber, die die Voraussetzungen für ein höheres Fachsemester erfüllen, eine Zulassung.

Bewerbungen in gleichnamigen oder gleichen Studiengang

Für Bewerbungen im gleichnamigen oder gleichen Studiengang werden zwei Ranglisten erstellt. Die Bewerber sind jeweils in beiden Listen ihres Studiengangs.

1. Rangliste nach den addierten ECTS der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen

2. Rangliste nach dem Grad des Angewiesenseins auf den angestrebten Studienort, insbesondere wegen:

  • Schwerbehinderung (des Bewerbers) oder
  • Pflege oder Betreuung eines Kindes, Elternteils oder Ehegatten, danach aufgrund
  • Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Teamsportkader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes und Bindung an den Studienort Hohenheim wegen begründeter Umstände

Studiengangwechsler

Für Studiengangwechsler wird eine dritte Rangliste erstellt.

3. Rangliste nach den addierten ECTS der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen

Die freien Studienplätze können in der Regel erst nach dem Rückmeldetermin ermittelt werden. Deshalb können auch die Bescheide zum Wintersemester meist erst im September und zum Sommersemester erst im März verschickt werden.

In der Regel werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, wenn diese dieselben Kompetenzen vermitteln, als die in Hohenheim zu erbringenden Leistungen. Über die Anerkennung einzelner Leistungen entscheiden, je nach Studiengang, die Fachvertreter bzw. die Prüfungsausschüsse.

Voraussetzung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind Anerkennungen aus einem früheren Studium, die mindestens einer Semesterleistung entsprechen (für die Einstufung in das 2. Fachsemester). Für die Einstufung in das 3. oder noch höhere Fachsemester, müssen entsprechend mehr Leistungen anerkannt werden.

Das gilt auch, wenn Sie in gleichnamigen Studiengängen zur Universität Hohenheim oder in fachverwandten Studiengängen innerhalb bzw. zur Universität Hohenheim wechseln.

Sonderregelung für den Wechsel zwischen den Bachelor-Studiengängen Biologie, Ernährungswissenschaft und Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie an der Universität Hohenheim:
Die Prüfungsordnung dieser Studiengänge ermöglicht einen Wechsel zwischen den Studiengängen unter Anerkennung aller erbrachten Leistungen, nachdem alle Leistungen des 1. Studienjahres vorliegen.

Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden nach einer Stellungnahme des Akademischen Auslandsamtes der Universität Hohenheim dem zuständigen Prüfungsausschuss vorgelegt.

Es können nur Leistungen angerechnet werden, die bis Ende der Bewerbungsfrist erbracht, d.h. bestanden sind. Die Nachreichung von Prüfungsergebnissen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich!

Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)

  • Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 
  • Notenspiegel (in HohCampus abrufbar)
  • Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
  • Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
  • Meldebescheinigung - ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
    In der Regel werden die Bescheinigungen beim Bürgerbüro ausgestellt.
  • Bescheinigung einer Fachstudienberatung - wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Hochschulsemester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen. Die Bescheinigung kann spätestens bei der Einschreibung nachgereicht werden.
    Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater:innen.

 

Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Agrarwissenschaftliche Bachelorstudiengänge

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Wenn Sie sich als interne/r Bewerber/in für einen der agrarwissenschaftlichen Studiengänge bewerben, müssen keine Beschreibungen der erworbenen Kompetenzen (z.B. Modulbeschreibungen) eingereicht werden.

Naturwissenschaftliche Bachelorstudiengänge

Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.

Kommunikationswissenschaft

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Wirtschaftswissenschaften

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein. 
  • Wenn Sie innerhalb der Universität Hohenheim zwischen den Bachelorstudiengängen Digital Business Management, Sustainability & Change, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftswissenschaften wechseln möchten, müssen Sie keine Modulbeschreibungen, kein Deckblatt und keine Anträge auf Anerkennung einreichen.

Digital Business Management

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie innerhalb der Universität Hohenheim zwischen den Bachelorstudiengängen Digital Business Management, Sustainability & Change, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftswissenschaften wechseln möchten, müssen Sie keine Modulbeschreibungen, kein Deckblatt und keine Anträge auf Anerkennung einreichen.

Sustainability & Change

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie innerhalb der Universität Hohenheim zwischen den Bachelorstudiengängen Digital Business Management, Sustainability & Change, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftswissenschaften wechseln möchten, müssen Sie keine Modulbeschreibungen, kein Deckblatt und keine Anträge auf Anerkennung einreichen.

Wirtschaftspädagogik

Wenn Sie sich für Wirtschaftspädagogik beworben haben, weil Sie die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit ihrem bisherigen Studienabschluss noch nicht erfüllen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und einreichen:

Ein Antrag auf Pausche Anerkennung von Leistungen kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Sie bewerben sich um Zulassung in das vierte Fachsemester des Bachelor-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" 
  2. Sie haben bereits einen Bachelor- oder Diplom-Studiengang abgeschlossen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    • Studienzeit von mind. 3 Jahren und
    • mit wirtschaftswissenschaftlichem Anteil von mindestens 90 ECTS
  3. Sie streben im Bachelor-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" keinen Abschluss an.
    Die Bewerbung für diesen Studiengang erfolgt nur, um einzelne Leistungen abzulegen mit dem Ziel, die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" zu erlangen.

Liegen die unter 1) bis 3) genannten Voraussetzungen nicht vor, ist ein Antrag auf Einzelanerkennung zu stellen:

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie innerhalb der Universität Hohenheim zwischen den Bachelorstudiengängen Digital Business Management, Sustainability & Change, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftswissenschaften wechseln möchten, müssen Sie keine Modulbeschreibungen, kein Deckblatt und keine Anträge auf Anerkennung einreichen.
Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
  • Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Notenspiegel (online verifizierbar oder von der zuständigen Stelle bestätigt)
  • Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
  • Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
  • Meldebescheinigung - ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
    In der Regel werden die Bescheinigungen beim Bürgerbüro ausgestellt.
  • Bescheinigung einer Fachstudienberatung - wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Hochschulsemester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen. Die Bescheinigung kann spätestens bei der Einschreibung nachgereicht werden.
    Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater:innen.
  • Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester.
    Falls Sie exmatrikuliert sind, Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
  • Nachweis der Zugangsberechtigung zum Studiengang (Hochschulzugangsberechtigung: HZB, z.B. Abitur)

Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hinweis zu Notenspiegeln, die Sie selbst online abrufen und ausdrucken können:
Wenn der Notenspiegel eine Online-Verifizierung der Echtheit des Dokuments aufweist, ist das Einreichen eines einfachen Ausdrucks des Notenspiegels ausreichend.
Wenn keine Online-Verifizierung möglich ist, muss der Ausdruck von der verantwortlichen Stelle Ihrer Universität bestätigt werden (z.B. durch Unterschrift und Stempel vom Prüfungsamt auf dem Ausdruck).

Agrarwissenschaftliche Bachelorstudiengänge

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Naturwissenschaftliche Bachelorstudiengänge

Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.

Kommunikationswissenschaft

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Wirtschaftswissenschaften

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.

Digital Business Management

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.

Sustainability & Change

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.

Wirtschaftspädagogik

Wenn Sie sich für Wirtschaftspädagogik beworben haben, weil Sie die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit ihrem bisherigen Studienabschluss noch nicht erfüllen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und einreichen:

Ein Antrag auf Pausche Anerkennung von Leistungen kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Sie bewerben sich um Zulassung in das vierte Fachsemester des Bachelor-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" 
  2. Sie haben bereits einen Bachelor- oder Diplom-Studiengang abgeschlossen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    • Studienzeit von mind. 3 Jahren und
    • mit wirtschaftswissenschaftlichem Anteil von mindestens 90 ECTS
  3. Sie streben im Bachelor-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" keinen Abschluss an.
    Die Bewerbung für diesen Studiengang erfolgt nur, um einzelne Leistungen abzulegen mit dem Ziel, die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang "Wirtschaftspädagogik" zu erlangen.

Liegen die unter 1) bis 3) genannten Voraussetzungen nicht vor, ist ein Antrag auf Einzelanerkennung zu stellen:

  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenbereich beantragen, füllen Sie bitte den "Antrag auf Anerkennung“ aus. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
  • Wenn Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Profilbereich beantragen, füllen Sie bitte das Formular „Profilstudium“ aus. Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch das Deckblatt ein.
Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
  • Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Notenspiegel (in HohCampus abrufbar)
  • Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
  • Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
  • Meldebescheinigung – ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.

Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Agrarwissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Agrarbiologie und Bioeconomy)

Wenn Sie sich als interne/r Bewerber/in für einen der agrarwissenschaftlichen Studiengänge bewerben, müssen keine Beschreibungen der erworbenen Kompetenzen (z.B. Modulbeschreibungen) eingereicht und nur das ausgefüllte Deckblatt sowie der Notenspiegel eingereicht werden.

Naturwissenschaftliche Masterstudiengänge (inkl. Agrarbiologie und Bioeconomy)

Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.

Kommunikationswissenschaftliche Masterstudiengänge

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Bioeconomy)

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
  • Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Notenspiegel (online verifizierbar oder von der zuständigen Stelle bestätigt)
  • Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
  • Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
  • Bachelor-Abschluss (Zeugnis oder Studienkontoauszug)
  • Meldebescheinigung – ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
  • Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester.
    Falls Sie exmatrikuliert sind, Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.

Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hinweis zu Notenspiegeln, die Sie selbst online abrufen und ausdrucken können:
Wenn der Notenspiegel eine Online-Verifizierung der Echtheit des Dokuments aufweist, ist das Einreichen eines einfachen Ausdrucks des Notenspiegels ausreichend.
Wenn keine Online-Verifizierung möglich ist, muss der Ausdruck von der verantwortlichen Stelle Ihrer Universität bestätigt werden (z.B. durch Unterschrift und Stempel vom Prüfungsamt auf dem Ausdruck).

Agrarwissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Agrarbiologie und Bioeconomy)

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Naturwissenschaftliche Masterstudiengänge (inkl. Agrarbiologie und Bioeconomy)

Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.

Kommunikationswissenschaftliche Masterstudiengänge

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.

Wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Bioeconomy)

Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.