Vor dem Studium
Was generell jeder Studieninteressierte vor dem Studium beachten sollte, findet man z.B. in der Broschüre „Informationen für Studieninteressierte“.
Darüber hinaus können Sie über die Homepage wichtige Angebote dazu finden:
Die wichtigsten Themen für Studieninteressierte mit einer Beeinträchtigung
Eine sorgfältige Vorbereitung auf das Studium ist bei Behinderten und gesundheitlich Beeinträchtigten besonders wichtig.
Vor der Studienentscheidung, am besten bereits zwei Jahre vor geplanten Studienbeginn, sollte man sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen, um später mit realistischen Vorstellungen ein erfolgreiches Studium beginnen zu können:
- Welchen Berufswunsch habe ich und ist das realistisch in Bezug auf die Beeinträchtigung, die ich habe?
- Welche Studiengänge bereiten mich auf diesen Beruf vor und welche Fähigkeiten sind während des Studiums elementar? Habe ich diese Fähigkeiten? Was ist bei der Studienorganisation in diesem Studiengang wichtig und fühle ich mich dazu in der Lage?
- Wo werden diese Studiengänge angeboten? Sind dort die Voraussetzungen gegeben, die ich in Bezug auf meine Beeinträchtigung brauche? Wie sind die Unigebäude und der Campus ausgestattet? (z.B. Barrierefreiheit) Gibt es Unterstützungsangebote der Hochschule für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung?
- Welche Regelungen und Erfahrungen gibt es an der Hochschule mit Nachteilsausgleich bei Zulassung und Prüfungen?
- Wie ist die Erreichbarkeit der Universität? Wie sieht die Wohnsituation aus? (z.B. behindertengerechtes Wohnen) Ist sonst am Studienort die Infrastruktur gegeben, die ich behinderungs- oder krankheitsbedingt brauche? (z.B. Assistenz/Pflege, ärztliche Versorgung)
Folgende Einrichtungen helfen diese Fragen zu beantworten:
- Beauftragte für Behinderte und chronisch/psychisch Kranke
- Zentrale Studienberatung (bei allgemeinen Fragen)
- Fachstudienberatung im gewünschten Studiengang (bei fachspezifischen Fragen)
- Wohn- und Sozialberatung der Studierendenwerke
- Studentische Interessenvertretungen wie AStA und Fachschaften
- örtliche Verbände, soziale Einrichtungen sowie Ämter und Behörden
Allgemeine, für alle Bewerber gültige Informationen finden Sie hier auf der Homepage:
- Bewerben
- Allgemeine Informationen über die Vergabe der Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
Für Bewerber die eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, besteht die Möglichkeit, beispielsweise einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Diese Sonderanträge dürfen zu keiner Bevorteilung führen; sie sorgen dafür, dass der Nachteil, der sonst durch die Behinderung oder durch die Krankheit entstehen würde, behoben wird.
Beispiele für Sonderanträge bei der Bewerbung
Es ist im Landeshochschulgesetz vorgeschrieben, dass in Baden-Württemberg bis zu 5% der Studienplätze an „Härtefälle“ vergeben werden müssen. Dies ist eine sogenannte „Vorabquote“, die behinderte und chronisch Kranke Bewerber in Anspruch nehmen können.
Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur direkten Zulassung. Trotzdem müssen auch solche Bewerber die Zugangsvoraussetzungen wie Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und Orientierungstest und bei den agrarwissenschaftlichen Studiengängen das Vorpraktikum erfüllen.
Um über die „Härtefallquote“ zu einem Studienplatz zu gelangen, müssen Bewerber Folgendes beachten:
- in der Online-Bewerbung ankreuzen, dass man einen „Sonderantrag“ stellen möchte und wenn die Online-Bewerbung abgeschlossen wurde, dann den „Antrag auf Zulassung“ ausdrucken
- „Antrag auf Zulassung“ ergänzen und unterschreiben
- Nachweise über Behinderung oder chronischen Krankheit (Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Gutachten) beilegen
- Unterlagen per Post vor Bewerbungsfrist an die Universität schicken an: Studiensekretariat, Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart
Oft hat die Durchschnittsnote des Abiturs einen wichtigen Einfluss auf die Auswahl oder ist sogar das wichtigste Auswahlkriterium bei der Bewerbung. Mit diesem Antrag können Bewerber Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote beim Abitur zu erreichen. Hier werden meist längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht oder eine Unterbrechung des Schulbesuchs während der letzten Jahre vor Abitur anerkannt.
Dieser Antrag muss genauso wie der Härtefallantrag gestellt werden.
In der Wartezeitquote erfolgt die Auswahl anhand der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen sind, ohne an einer deutschen Hochschule eingeschrieben gewesen zu sein.
Mit diesem Antrag können Bewerber Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, früher Abitur gemacht zu haben. Hier werden meist längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht oder eine Unterbrechung des Schulbesuchs während der letzten Jahre vor Abitur anerkannt.
Dieser Antrag muss genauso wie der Härtefallantrag gestellt werden.
Weitere Möglichkeiten, einen Sonderantrag bei der Bewerbung zu stellen, können Sie der Broschüre „Studium und Behinderung“ des Studierendenwerkes entnehmen.