Nach dem Praktikum

Wenn Sie Ihr Praktikum erfolgreich beendet haben, sollten Sie Ihre Praktikumsstelle bitten Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Für spätere Bewerbungen ist dies ein wichtiger Nachweis.

Beachten Sie aber, dass es bei Arbeitszeugnissen länderspezifische Unterschiede gibt. Nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich, denn in vielen Ländern gibt es das klassische deutsche Arbeitszeugnis nicht.
Nach einem Auslandspraktikum wird vom dortigen Arbeitgeber i.d.R. kein Praktikumszeugnis ausgestellt, sondern ein sogenanntes Empfehlungsschreiben, der „letter of recommendation“ bzw. den „reference letter“.

In diesem letter of recommendation empfiehlt Ihr bisheriger Arbeitgeber Sie für weitere zukünftige Arbeitgeber. Dabei wird dann auch ein Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten der Firma angegeben, der bei Bedarf von der zukünftige Firma kontaktiert werden kann um sich über Sie zu erkundigen.

Pflichtpraktikum

Wenn Sie im Ausland ein Pflichtpraktikum absolviert haben, sollten Sie sich zusätzlich noch eine Praktikumsbestätigung ausstellen um das Praktikum im Praktikantenamt nachzuweisen. Damit Ihr Praktikum vom Praktikantenamt möglichst schnell vollständig anerkannt wird, sollten Sie sich zeitnah an das Schreiben des Praktikumsberichtes machen.

Reisen

Wenn es Ihnen die Zeit erlaubt, sollten Sie die Chance ergreifen und noch ein wenig reisen. Nehmen Sie sich ein paar Tage oder Wochen Zeit und erkunden Sie das Land in dem Sie gearbeitet haben.
Vielleicht haben Sie ja von Ihren Arbeitskollegen ein paar Insidertipps bekommen.