Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 460 [06.12.13]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese technische Regel konkretisiert § 2 Absatz 12 GefStoffV zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit den Gefahrstoffen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte aus dem TRGS 460, konkrete Fragen können Sie per E-Mail an mich richten. Die Technische Regel für Gefahrstoffe finden Sie auf dem Homepage der Arbeitssicherheit "Rubrik Arbeitsschutzvorschriften".
Mit freundlichen Grüßen
J. Hosseinzadeh