Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 460  [06.12.13]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Diese technische Regel konkretisiert § 2 Absatz 12 GefStoffV zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit den Gefahrstoffen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte aus dem TRGS 460, konkrete Fragen können Sie per E-Mail an mich richten. Die Technische Regel für Gefahrstoffe finden Sie auf dem Homepage der Arbeitssicherheit "Rubrik Arbeitsschutzvorschriften".

Mit freundlichen Grüßen

J. Hosseinzadeh

 

 

 


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