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Informationen zur Praktikantenprüfung |
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Praktikum
- Dauer mind. 12 Monate, davon höchstens
3 Monate im Ausland oder auf dem elterlichen Betrieb
- Das Praktikum in Inland muss auf anerkannten Ausbildungsbetrieben stattfinden
- 6 Monate des Praktikums müssen
ohne Unterbrechung während der Vegetationsperiode
absolviert werden
- die übrigen 6 Monate können in 3 Abschnitte gegliedert werden
- Die Praktikantenverträge müssen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden
1.2 Berichtsheft
- Wochenberichte während der gesamten Praktika
- Erfassung der Betriebsdaten
- je ein ausführlicher Erfahrungsbericht in den Bereichen Pflanzliche Erzeugung und Tierische Erzeugung (je 2-5 Seiten)
1.3 Überbetriebliche
Ausbildung
- Teilnahme an 4 Lehrlingstreffen oder fachpraktischen Schultagen der Fachschulen für Landwirtschaft
1.4 Schulische Vorbildung
- Allgemeine Hochschulreife oder gleichwertiger
Bildungsabschluss
2. Anmeldung
- beim Regierungspräsidium Stuttgart
- Anmeldeformulare erhalten Sie beim RP
Stuttgart oder beim Praktikantenamt der Universität Hohenheim
2.1 Anmeldeunterlagen
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Abiturszeugnisses
- Praktikumsnachweise
- Berichtsheft
- Nachweis über die Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- Erklärung über die Teilnahme an früheren Praktikantenprüfungen
3. Praktikantenprüfung
3.1 Zeitpunkt
ca. Ende September
3.2 Inhalt
- Pflanzliche Erzeugung, Dauer: 20 mn., praktisch
- Tierische Erzeugung, Dauer: 20 mn., praktisch
- Landtechnik, Arbeits- und Unfallschutz, Dauer: 20 mn., praktisch
- Betriebliche Zusammenhänge des Ausbildungsbetriebes, Wirtschafts- und Sozialkunde, Umweltschutz, Dauer: 20 mn., mündlich
3.3 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens die Note ausreichend erreicht wurde und wenn das Berichtsheft mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.
letzte Aktualisierung: 17.09.2007Dr