Neue Corona-Verordnungen mit Änderungen bei 2G+ und FFP2-Maskenpflicht  [10.01.22]

Am 27.12.2021 und 12.01.2022 sind neue Corona-Verordnungen in Kraft getreten, die für Indoor-Sport Änderungen bei den Ausnahmen von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung sowie eine FFP2-Maskenpflicht mit sich bringen:

     

  • Ab sofort gilt im gesamten Innenbereich der Sporthalle FFP2 Maskenpflicht! D.h. sobald nicht Sport getrieben wird muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.
  • Weiterhin muss neben dem Impf- bzw. Genesenennachweis noch ein zusätzlicher Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststation (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für die Teilnahme an den Sportkursen vorgelegt werden!
    Folgende Personengruppen sind dabei von der Testpflicht ausgenommen:
    • Genesene oder geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung (Booster Impfung) erhalten haben
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
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Personen, die die erforderlichen Nachweise (Impf- bzw. Genesenennachweis sowie - falls erforderlich - negativen Testnachweis) nicht vorlegen können, sind leider von der Kursteilnahme ausgeschlossen.

Für die Angebote im Freien haben sich keine neuen Änderungen ergeben. Bei diesen ist die Teilnahme weiterhin nach der 2G-Regel möglich, d.h. es muss ein entsprechender Impf- bzw. Genesenennachweis vorgelegt werden.


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