Studienfinanzierung

Semesterbeitrag

Für reguläre Studierende der Universität Hohenheim fallen für jedes Semester der Studierendenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag sowie der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft in Höhe von insgesamt 186,70 € an. Weitere Informationen zum Thema Kosten

Studiengebühren

Das Land Baden-Württemberg hat die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten zum Wintersemester 2017/18 beschlossen. Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten bezahlen auch bei Zweitstudium 1.500 €.

In den Studiengebühren sind keine Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung enthalten. Zusätzlich zu den Studiengebühren fallen der Studierendenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft in Höhe von insgesamt 186,70 € pro Semester an.

Deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates, Austauschstudierende, Flüchtlinge und Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, sind von den Studiengebühren ausgenommen. Hier fallen Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung, der Studierendenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag sowie der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von insgesamt 186,70 € pro Semester an.
Weitere Informationen zum Thema Studiengebühren

Lebenshaltungskosten

Außerdem müssen Studierende natürlich für ihre Lebenshaltungskosten aufkommen, die in Deutschland relativ hoch sind. Dabei müssen Sie mit mindestens 934 € pro Monat rechnen für Miete, Verpflegung, Bücher, Krankenversicherung, öffentliche Verkehrsmittel, Exkursionen, etc. Die Universität Hohenheim selbst verfügt über keinerlei Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Kosten. Alle unsere Studierenden müssen für ihr Studium selbst aufkommen. Beachten Sie aber bitte, dass Sie ein Studium nicht alleine durch Arbeit finanzieren können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen im Jahr maximal 140 Tage bzw. 280 halbe Tage arbeiten. Ausgenommen von dieser Regelung ist nur eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität oder in einer Forschungseinrichtung. Da dies als studienförderlich angesehen wird, darf mehr als 140 Tage bzw. 280 halbe Tage gearbeitet werden. Dies muss von der Ausländerbehörde im Pass eingetragen werden.

Stipendien

Falls Sie die Mittel zur Finanzierung Ihres Studiums nicht selbst aufbringen können und auf ein Stipendium angewiesen sind, sollten Sie sich rechtzeitig nach geeigneten Möglichkeiten erkundigen. Stellen Sie sich darauf ein, dass es nicht einfach ist, einen Überblick über die verschiedenen Organisationen zu bekommen. Außerdem ist die Antragsstellung in den allermeisten Fällen sehr zeitaufwändig.

Stipendien werden außerdem normalerweise eher Studierenden in höheren Semestern oder Graduierten für einen begrenzten Zeitraum - in der Regel für ein Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr - gewährt. Die Chancen für Studienanfänger sind sehr gering.

Neben dem DAAD existieren in Deutschland mehrere politische und religiöse Stiftungen, die jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen fordern. Bevor Sie einen Antrag stellen, studieren Sie bitte genau die Bedingungen der jeweiligen Stipendienorganisation, denn generell ist die Aussicht, ein Stipendium für ein Studium in Deutschland zu erhalten, recht gering. Die Erfolgsquote liegt nach unserer Erfahrung bei unter 10 %. Nur dann, wenn Ihr Profil absolut auf die Anforderungen der betreffenden Organisation zutrifft, haben Sie überhaupt eine Chance auf Erfolg.

Studienbewerber und Studierende der Universität Hohenheim können sich im Rahmen des Nationale Stipendienprogramms um ein Deutschlandstipendium bewerben. mehr

Aus unserer Erfahrung bietet sich die beste Chance, wenn Sie ausserdem nach anderen Finanzierungsquellen Ausschau halten, die für Ihren speziellen Fall möglicherweise in Frage kommen könnten (z.B. Stipendien Ihrer Regierung, Projektmittel, Finanzierung durch den Arbeitgeber, private Geldgeber, ...).